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DKprecisionmechanics / DoKo Feinmechanik
Donat Kornagel
Haupstrasse 12
DE-01768 Glashütte
Tel. +49 35053/321465
fax. was yesterday.
e-Mail: info[at)dkprecisionmechanics.com
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AGB.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der DoKo Feinmechanik,
Hauptstraße 12, 01768 Glashütte / Sa.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
I. Allgemeines
(1) Sämtliche Lieferungen und sonstigen Leistungen im unternehmerischen Geschäftsverkehr erfolgen ausschließlich zu den hier genannten Bedingungen. Sie gelten spätestens mit der Auftragserteilung und/oder der Auftragsbestätigung als anerkannt. Jegliche Abweichung von einer oder mehreren Bedingungen bedarf der Textform (§ 126b BGB), soweit gesetzlich keine strengere Form vorgesehen ist.
(2) Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine rechtswirksame Gültigkeit für den an DoKo Feinmechanik erteilten Auftrag, es sei denn, DoKo Feinmechanik bekundet in Textform die Anerkennung einer übergeordneten Rechtswirksamkeit der AGB des Auftraggebers.
II. Angebot, Vertragsschluss, Vertraulichkeit
(1) Die Angebote von DoKo Feinmechanik sind stets freibleibend, wenn nicht ausdrücklich vermerkt. Wenn nicht gesondert benannt, sind aktuelle Angebote für 2 Monate gültig. Mündliche Vereinbarungen, Zusicherungen und Garantien der Mitarbeiter von DoKo Feinmechanik werden erst durch die schriftliche Fixierung in der Auftragsbestätigung verbindlich.
(2) Preisänderungen infolge von wesentlichen Änderungen bei Rohstoffen, Energie, Löhnen oder Fremdleistungen sind zulässig, sofern diese nicht von DoKo Feinmechanik zu vertreten sind und zwischen Vertragsschluss und Lieferung mehr als vier Wochen liegen. Die Anpassung erfolgt in dem Umfang, wie sich die Kosten nachweislich um mehr als 5 % verändert haben.
(3) Angebote und hinzugefügte Anlagen dürfen Dritten, insbesondere Mitbewerbern, nicht ohne Einverständnis von DoKo Feinmechanik zugänglich gemacht werden. DoKo Feinmechanik behält sich das Urheberrecht und das Eigentum an allen Angeboten, Kostenvoranschlägen, technischen Zeichnungen, CAD-Daten u.ä. vor.
(4) Alle mündlichen, schriftlichen und auch elektronisch übermittelten Informationen, technischen Zeichnungen und damit zusammenhängende Dokumente oder Abbildungen, Informationen über verwendete Technologien und Verfahrensweisen, die dem Kunden direkt oder indirekt zur Abwicklung von Entwicklungs- oder Fertigungsaufträgen übermittelt werden, sind streng vertraulich zu behandeln, auch wenn diese nicht gesondert gekennzeichnet sind.
(5) Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm direkt oder indirekt zur Kenntnis gekommenen vertraulichen Informationen, insbesondere beauftragte Leistungen, Preise und sonstige Arbeitsergebnisse, strikt vertraulich zu behandeln und nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von DoKo Feinmechanik an Dritte weiterzugeben.
(6) Nach Beendigung der Zusammenarbeit sind auf Verlangen alle übermittelten Unterlagen einschließlich aller davon angefertigten Kopien zurückzugeben oder ggf. zu löschen. Dies betrifft auch Daten, die ggf. gegenüber Dritten zugänglich gemacht wurden. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt für einen Zeitraum von drei Jahren nach Vertragsende fort.
(7) Die Vertragspartner haften gegenseitig für alle Schäden in vollem Umfang, die durch die Verletzung dieser vertraglichen Pflichten entstehen.
(8) Alle im Rahmen des Auftrags erstellten technischen Zeichnungen, CAD-/3D-Daten, Konstruktionen und sonstigen Arbeitsergebnisse bleiben im Eigentum und Urheberrecht von DoKo Feinmechanik, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
(9) Es erfolgt keine Herausgabe von Zeichnungen, CAD-Daten oder Rohdaten, es sei denn, dies wurde ausdrücklich und schriftlich von DoKo Feinmechanik zugesichert. Die Herausgabe kann gegen gesonderte Vergütung vereinbart werden. Der Kunde hat ohne solche Vereinbarung keinen Anspruch auf Herausgabe dieser Daten.
(10) Mit der Beauftragung und Bezahlung von DoKo Feinmechanik erwirbt der Kunde ausschließlich die Dienstleistung der Konstruktion und Entwicklung, nicht das geistige Eigentum am Auftragsgegenstand. Damit einhergehend entsteht kein Anspruch auf die Überlassung der zugrunde liegenden Konstruktions- oder Entwicklungsdaten, es sei denn, es wurde schriftlich eine Lizenzierung oder ein Verkauf dieser Daten vereinbart. DoKo Feinmechanik bietet dem Kunden die Möglichkeit Exklusivrechte und Vervielfältigungsrechte zu vereinbaren.
(11) Eine Nutzung der bereitgestellten Arbeitsergebnisse ist ausschließlich im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung zulässig. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Veränderung dieser Ergebnisse durch den Kunden ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von DoKo Feinmechanik gestattet.
(12) Werden im Rahmen des Auftrags Konstruktionsdaten unter Mitwirkung des Kunden entwickelt, erfolgt keine automatische Übertragung von Urheber- oder Miturheberrechten. Eine gemeinsame Nutzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
III. Lieferung und Lieferzeit
(1) Erfüllungsort des Kundenauftrages ist der Geschäftssitz von DoKo Feinmechanik in Glashütte. Der Gefahrenübergang erfolgt mit Bereitstellung der Ware zur Abholung an der Haustürschwelle des Geschäftssitzes von DoKo Feinmechanik (§ 447 BGB). Eine weitergehende Haftung, insbesondere für den Transport, besteht nicht. Der Transport sowie eine etwaige Transportversicherung sind ausschließlich vom Kunden auf eigene Verantwortung zu organisieren. Eine abweichende Regelung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit DoKo Feinmechanik. Sollte DoKo Feinmechanik auf Wunsch des Kunden den Versand organisieren, erfolgt dies stets als reine Gefälligkeit und auf Risiko des Kunden. Eine Transportversicherung wird nur auf schriftliche Weisung des Kunden zu dessen Lasten abgeschlossen.
(2) Oberflächenbehandelte, neu hergestellte und / oder galvanisch behandelte Gegenstände werden nur dann durch DoKo Feinmechanik speziell verpackt ausgeliefert, wenn dies zur Vermeidung von Beeinträchtigungen erforderlich ist oder es vom Kunden ausdrücklich verlangt wird. Die Kosten der Verpackung trägt im letzteren Falle der Kunde, es sei denn, das Rohmaterial oder die angelieferten Gegenstände waren bei Anlieferung entsprechend verpackt und das Verpackungsmaterial kann wieder verwendet werden. Stellt DoKo Feinmechanik wiederverwendbare Transportverpackungen wie Kunststoffladen oder ähnliches für den Transport zur Verfügung, sind diese nach Empfang der Ware zu Lasten des Kunden umgehend zurück zu senden.
(3) Teillieferungen sind zulässig, soweit sich für den Kunden daraus keine unangemessenen Nachteile ergeben. Mangelhafte oder verspätete Erfüllung einer Teillieferung sind ohne Einfluss auf andere Lieferungen des gleichen Auftrages und lassen diese unberührt.
(4) Die im Angebot angegebenen Lieferzeiten gelten nur als Richttermin, es sei denn, dass DoKo Feinmechanik eine vereinbarte Lieferfrist / -periode schriftlich als „fix“ bestätigt. Ein von DoKo Feinmechanik als Fix bestätigter Liefertermin steht unter dem Vorbehalt höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Streik) sowie bei Erfordernis einer Zulieferung von Teilen durch den Kunden selbst oder anderer Dritter, der Erfüllung des DoKo Feinmechanik genannten Anliefungstermins. Von einem derartigen Leistungshindernis wird DoKo Feinmechanik den Kunden unverzüglich in Kenntnis setzen.
(5) Erfüllt der Kunde seine Verpflichtungen terminlich bedingt durch Streik, höhere Gewalt oder unverschuldete Betriebsstörungen nicht, so verlängern sich die Liefer- und Leistungsfristen um den Zeitraum der Dauer der Behinderungen. Derartige mögliche Leistungsverzögerungen müssen DoKo Feinmechanik unverzüglich angezeigt werden.
(6) Nachträgliche Änderungs- und / oder Ergänzungswünsche über die in der Auftragsbestätigung hinausgehenden Arbeiten, werden von DoKo Feinmechanik neu kalkuliert und mit neuer Auftragsbestätigung und Liefertermin dem Kunden mitgeteilt.
(7) Änderungen des Designs oder grundlegender technischer Spezifikationen nach Projektbeginn bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch DoKo Feinmechanik und können zur Überarbeitung von Kosten und Lieferzeiten führen. Nach Rücksprache wird ein Kostenvoranschlag erstellt und definierte Stundensätze vereinbart. Verzögerungen, die durch nicht bestätigte oder beantwortete Rückmeldungen über 7 Tage hinaus verursacht werden, führen zu einer Unterbrechung des Projekts und können Lager- und erneute Rüstkosten nach sich ziehen.
(8) Ist ein Leistungshindernis nicht nur vorübergehend und nicht von DoKo Feinmechanik verursacht, ist DoKo Feinmechanik berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat in diesem Falle keine Ansprüche im Zusammenhang mit dem Vertragsrücktritt, insbesondere keine Schadensersatzansprüche. DoKo Feinmechanik kann jedoch vom Kunden die Bezahlung der bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen einfordern.
(9) DoKo Feinmechanik behält sich einen Rücktritt vom Vertrag vor, wenn keine Liefermöglichkeit besteht. Keine Liefermöglichkeit besteht, wenn die Lieferung/Leistung trotz zumutbarer Anstrengungen nicht oder nur zu wesentlich ungünstigeren Konditionen erbracht werden kann. DoKo Feinmechanik hat den Rücktritt vom Vertrag und den Rücktrittsgrund (Nichtverfügbarkeit) dem Kunden unverzüglich mitzuteilen. Bereits erbrachte Gegenleistungen werden unverzüglich erstattet.
IV. Nachlieferungsfrist
Nach Ablauf der Lieferfrist wird nach kundenseitiger Aufforderung eine Nachlieferungsfrist von der Dauer der ursprünglichen Lieferfrist, längstens jedoch von 21 Tagen, in Kraft gesetzt. Der Kunde kann Ansprüche wegen Lieferverzögerung erst nach Ablauf der Nachlieferungsfrist geltend machen, sofern ihm das unter Berücksichtigung der Umstände zumutbar ist. Die Ansprüche sind schriftlich durch den Kunden anzuzeigen um Abhilfemaßnahmen bei Verzug auszulösen.
Dem Kunden steht nach Ablauf der Nachfrist zu, den betroffenen Teil des Auftrags unter wirtschaftlich angemessenen Bedingungen zu stornieren.
V. Zahlungsbedingungen
(1) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung wie folgt: 50 % des Auftragswertes sind bei Auftragserteilung fällig, die restlichen 50 % sind spätestens 5 Werktage vor dem vorgesehenen Liefertermin zur Zahlung fällig. Abweichende Zahlungsvereinbarungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Sollte sich ein Auftrag in dessen Verlauf als tatsächlich nicht durchführbar erweisen, werden Vorauszahlungen nicht zurück erstattet, es sei denn, es handelt sich um Leistungen, die bis dahin nicht umgesetzt wurden. Tatsächlich entstandene Arbeitsfortschritte werden mit den geleisteten Anzahlungen verrechnet.
(1a) Alternativ, sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen von DoKo Feinmechanik innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(2) Bei Zahlungsverzug ist DoKo Feinmechanik berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
(3) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von DoKo Feinmechanik anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(4) Sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, gelten die in Absatz (1) genannten Zahlungsbedingungen. Die Regelung in Absatz (1a) kommt nur bei entsprechender Vereinbarung zur Anwendung (z. B. bei Serienaufträgen oder laufender Geschäftsbeziehung).
VI. Gewährleistung, Haftung und Schadensbegrenzung
Sofern nicht anders angegeben, wird die Ware im Ist-Zustand für Prototyping- oder Entwicklungszwecke bereitgestellt. Für die Tauglichkeit von kundenseitig vorgegebenen Konstruktionsmerkmalen übernimmt DoKo keine Haftung, sofern keine gesonderte schriftliche Freigabe erfolgt ist. Eine Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Nachbesserung oder Korrektur fehlerhafter Teile. Die Haftung beschränkt sich auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf den jeweiligen Auftragswert.
Der Kunde ist für die Prüfung und Validierung der Gebrauchstauglichkeit selbst verantwortlich.
Sind Kundenteile durch dessen Auftrag bei Kooperationspartnern von DoKo Feinmechanik hergestellt worden, ist DoKo Feinmechanik für deren Maßhaltigkeit, Materialzusammensetzung und Verwendbarkeit nicht verantwortlich und von jedweder Haftung freigestellt, sofern DoKo Feinmechanik nicht grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl oder Überwachung des Kooperationspartners trifft.
VII. Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen DoKo Feinmechanik und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – Dresden.
(3) Diese Bedingungen gelten nur für Geschäftskunden. Alle zwingenden gesetzlichen Rechte nach dem lokalen Recht des Kunden bleiben unberührt.
VIII. Besondere Regelungen für Auslandsgeschäfte
(1) Für Kunden mit Sitz außerhalb Deutschlands ist Gerichtsstand Dresden, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften des Heimatlandes des Kunden entgegenstehen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Für Zahlungen aus dem Ausland sind sämtliche Bankspesen und Transaktionskosten vom Kunden zu tragen. Zahlungen gelten erst dann als erfolgt, wenn der vollständige Betrag auf einem von DoKo Feinmechanik benannten Konto gutgeschrieben wurde.
(3) Der Kunde ist für die Einhaltung sämtlicher Einfuhr-, Zoll- und Steuerformalitäten im Bestimmungsland verantwortlich. DoKo Feinmechanik übernimmt keine Haftung für die Zulässigkeit des Imports oder für Verzögerungen infolge behördlicher Maßnahmen.
Der Kunde ist für die Einhaltung aller geltenden Exportkontrollvorschriften selbst verantwortlich. DoKo Feinmechanik behält sich das Recht vor, die Lieferung in Länder zu verweigern, die nach geltendem EU-Recht, nationalem Außenwirtschaftsrecht oder internationalen Sanktionen Einschränkungen unterliegen.
(4) Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen dienen lediglich der Information und sind rechtlich nicht verbindlich.
IX. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 BGB).
Stand der AGB: Juni 2025
GTC.
General Terms and Conditions of Dkprecisionmechanics / DoKo Feinmechanik,
Hauptstraße 12, 01768 Glashütte / Sa.
These General Terms and Conditions („GTC“) apply exclusively to entrepreneurs within the meaning of § 14 German Civil Code (BGB).
I. General Provisions
(1) All deliveries and other services in the context of business transactions are exclusively subject to these terms and conditions. They are deemed accepted at the latest upon order placement and/or order confirmation. Any deviation from one or more provisions requires text form (§ 126b BGB), unless a stricter legal form is required.
(2) Conflicting general terms and conditions of the customer are not legally effective for orders placed with DKprecisionmechanics, unless DKprecisionmechanics explicitly accepts the superior validity of the customer’s terms in text form.
II. Offer, Contract Conclusion, Confidentiality
(1) Offers made by DKprecisionmechanics are always non-binding unless explicitly marked otherwise. Unless otherwise stated, current offers are valid for 2 months. Oral agreements, assurances, and guarantees by employees of DKprecisionmechanics become binding only when confirmed in writing in the order confirmation.
(2) Price adjustments due to significant changes in raw material prices, energy, labor, or external services are permissible if these are not attributable to DKprecisionmechanics and more than four weeks elapse between contract conclusion and delivery. Adjustments apply to the extent that costs demonstrably change by more than 5 %.
(3) Offers and associated documents may not be shared with third parties, particularly competitors, without DKprecisionmechanics’ consent. DKprecisionmechanics retains copyright and ownership of all offers, cost estimates, technical drawings, CAD data, etc.
(4) All information—oral, written, or electronic—technical drawings, related documents or images, information about technologies and processes communicated directly or indirectly to the customer in the context of development or manufacturing orders, must be kept strictly confidential, even if not explicitly marked as confidential.
(5) The customer undertakes to treat all confidential information accessed directly or indirectly— especially commissioned services, prices, or work results— confidentially and may not disclose it to third parties without prior written consent from DKprecisionmechanics.
(6) Upon termination of cooperation, the customer must, upon request, return or delete all documents and copies provided. This also applies to data shared with third parties. The confidentiality obligation continues for three years after contract termination.
(7) Both parties are fully liable for any damage caused by violating contractual obligations.
(8) All technical drawings, CAD/3D data, constructions, and other work results created under the order remain the property and copyright of DKprecisionmechanics unless expressly agreed otherwise in writing.
(9) No release of drawings, CAD data, or raw data occurs unless expressly and in writing promised by DKprecisionmechanics. Such release may be agreed against additional remuneration. Without such agreement, the customer has no entitlement to the data.
(10) By commissioning and paying DKprecisionmechanics, the customer acquires only the service of construction and development, not the intellectual property of the subject matter. Accordingly, there is no entitlement to underlying construction or development data, unless a separate written licensing or transfer agreement is made. DKprecisionmechanics offers customers the option to negotiate exclusive or reproduction rights.
(11) Use of provided work results is only permitted for the intended purpose. Any distribution, duplication, or modification by the customer requires prior written consent from DKprecisionmechanics.
(12) If construction data are developed with customer involvement, there is no automatic transfer of copyright or joint authorship. Joint use requires a separate agreement.
III. Delivery and Delivery Time
(1) The place of fulfilment is the registered office of DKprecisionmechanics in Glashütte. Transfer of risk occurs when the goods are made available for collection at the factory gate (§ 447 BGB). DKprecisionmechanics assumes no further liability, particularly for transport. The customer bears sole responsibility for organizing transport and any insurance. Deviations require explicit written agreement with DKprecisionmechanics. Should DKprecisionmechanics arrange shipping at the customer’s request, it does so solely as a favor and at the customer’s risk. Transport insurance is arranged only upon the customer’s written instruction and expense.
(2) Surface-treated, newly manufactured, and/or electroplated items are only specially packaged by DKprecisionmechanics when necessary to prevent damage or if expressly requested by the customer. Packaging costs are borne by the customer unless the raw material or delivered items were already suitably packed and packaging can be reused. If DKprecisionmechanics provides reusable transport packaging (e.g., plastic crates), the customer must promptly return them at their own expense after receipt.
(3) Partial deliveries are permissible if they do not cause unreasonable disadvantages to the customer. Defective or late partial deliveries do not affect other deliveries under the same order.
(4) The delivery times indicated in the offer are non-binding unless a delivery period is explicitly confirmed in writing as „fixed.“ Fixed delivery dates are subject to force majeure (e.g., natural disasters, pandemics, war, strike) or delays from supplies provided by the customer or third parties. DKprecisionmechanics will notify the customer without delay in case of such obstacles.
(5) If the customer fails to fulfil obligations on time due to strikes, force majeure or operational disruptions, delivery and performance times are extended by the duration of the delay. The customer must inform DKprecisionmechanics immediately of such circumstances.
(6) Subsequent changes or additions beyond the order confirmation will be recalculated and communicated to the customer in a new order confirmation and delivery schedule.
(7) Any design changes or fundamental specification modifications after project commencement require written confirmation by DKprecisionmechanics and may result in revised costs and delivery times. A cost estimate will be provided, and predefined hourly rates will apply. Delays due to uncommunicated feedback beyond 7 days may cause project suspension and incur storage and retooling costs.
(8) If a performance obstacle lasting longer than temporary and not caused by DKprecisionmechanics arises, DKprecisionmechanics is entitled to withdraw from the contract. The customer has no claims due to contract withdrawal but must pay for services already rendered.
(9) DKprecisionmechanics reserves the right to withdraw from the contract if delivery is impossible or only feasible under significantly adverse conditions, despite due effort. DKprecisionmechanics will promptly notify the customer of withdrawal and the reason. Already rendered counterperformances will be reimbursed without delay.
IV. Subsequent Delivery Period
Upon customer request after expiry of the delivery time, a subsequent delivery period equal to the original delivery time—up to a maximum of 21 days—is established. The customer may assert claims for delay only after expiry of this subsequent period, provided this is reasonable under the circumstances. Claims must be made in writing to initiate remediation. After expiry, the customer has the right to cancel the affected part of the order under economically reasonable conditions.
V. Payment Terms
(1) Unless otherwise agreed, payment terms are: 50% upon order placement, remaining 50% at least 5 working days before scheduled delivery. Deviations require written agreement. If an order becomes unfeasible during execution, advance payments are non-refundable unless services were not rendered. Actual work progress is credited against prepayments.
(1a) Alternatively, unless otherwise agreed, invoices are due within 14 days of invoice date without deduction.
(2) In case of default, DKprecisionmechanics may charge statutory default interest (§ 288 II BGB). Claims for additional damages remain unaffected.
(3) The customer may only offset claims if legally established or acknowledged by DKprecisionmechanics. A right of retention applies only to claims within the same contractual relationship.
(4) Unless explicitly agreed otherwise, the terms in clause (1) take precedence. Clause (1a) applies only when expressly agreed (e.g., for serial orders or ongoing business relationships).
VI. Warranty, Liability, and Damage Limitation
Unless otherwise specified, goods are provided “as is” for prototyping or development purposes. DKprecisionmechanics assumes no liability for the suitability of customer-specified design features unless approved in writing. Warranty is limited exclusively to repair or correction of defective parts. Liability is limited to reasonably foreseeable contractual damages, up to the order value. The customer is responsible for testing and validating usability. If customer parts are produced by partners commissioned by DKprecisionmechanics, DKprecisionmechanics is not responsible for dimensional accuracy, material composition, or suitability—unless gross negligence in partner selection or supervision occurs.
VII. Applicable Law and Jurisdiction
(1) German law applies exclusively, excluding the UN Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG).
(2) Jurisdiction is Dresden, as far as legally permissible.
(3) These terms apply only to business customers. All mandatory statutory rights under the customer’s local law remain unaffected.
VIII. Special Provisions for International Transactions
(1) For customers outside Germany, jurisdiction is Dresden, unless mandatory legal provisions of the customer’s country override this. German law applies, excluding CISG.
(2) The customer bears all bank charges and transaction costs for international payments. Payment is deemed made only when the full amount is credited to DKprecisionmechanics’ designated account.
(3) The customer is responsible for compliance with all import, customs, and tax formalities in the destination country. DKprecisionmechanics assumes no liability for import legality or delays due to official measures. The customer is also solely responsible for export control compliance. DKprecisionmechanics reserves the right to refuse deliveries to countries subject to EU law, national foreign trade regulations, or international sanctions.
(4) The contractual language is German. Translations are for informational purposes only and are not legally binding.
IX. Severability Clause
If any provision of these GTC is or becomes invalid, the validity of the remaining provisions remains unaffected. The statutory provision (§ 306 BGB) replaces the invalid clause.
Version of GTC: June 2025